Stefan Effenberg sagt heute in der Welt:
Gerade zu Beginn eines Spiels kann man einen echten Wow-Effekt erzeugen. Die Mitspieler merken, dass die Marschroute klar ist: Hier brennt heute nichts an. Auch das Publikum ist sofort im Spiel, der Funke springt über. Und zu guter Letzt kann man natürlich auch den Gegner einschüchtern, wenn dieser es zulässt.
Dieses Zitat bitte kurz merken und dann über den Umgang von Wolle Schäubles Untergeben mit Staatsbürgern nachdenken:
Schon älter: Wenn sie Euch eine Wanze an Eure Karre schrauben und ihr die entdeckt, dann bitte zurückschicken sonst gibt’s Ärger. Ordnung muss sein.
Neu ist allerdings ein aktuelles Beispiel aus einem Filesharing-Prozess: Weil der (ziemlich betagte) beschlagnahmte Rechner die Leistung der vorhandenen Arbeitsgeräte deutlich übersteigt, will die Polizei ihn einfach selbst nutzen. Das steht in einem offiziellen “Verwertungsvorschlag”:
Der vorgelegte Personalcomputer Medion läuft problemlos, ist beeindruckend leistungsstark und befindet sich – sieht man von der notwendigen Innenreinigung mal ab – quasi im Neuzustand. Ein derart schneller Rechner wurde hier bislang noch nicht überprüft. Zudem ist eine gültige Lizenz für das Betriebssystem vorhanden. Das vorgelegte externe Festplattenlaufwerk befinde sich ebenfalls in einwandfreien Zustand und funktioniert ohne Einschränkungen
Die Verwendung des Personalcomputers im Dienstbetrieb [der Staatsanwaltschaft, Anmerk. d. Verfassers] wäre reizvoll, eine Verwertung als Auswerterechner der Polizei erscheint angesichts der starken Leistungsdaten und der klaren Multimediaausrichtung des Systems jedoch sinnvoller. Die externe Festplatte ist aufgrund der besonders großen Speicherkapazität geradezu prädestiniert für einen Einsatz im Bereich der Auswertung von Internetkriminalität.
Die Verwertung durch den Gerichtsvollzieher dürfte keinen wirklich nennenswerten Erlös erbringen, da zwischenzeitlich entsprechende Systeme bei Medion im Neuzustand mit Garantieleistungen als Ausverkaufsware zu beziehen sind.
Ich rege daher an, die Zuweisung der vorgelegten Geräte an das Polizeipräsidium […], Dezernat 4.2 zu beantragen. […] (via netzpolitik)
Meines Erachtens ist die Bezeichnung als “Beschaffungskriminalität” hier durchaus angebracht.
Oder eben – mit Effe – als “Wow-Effekt”.